D.44.               BETREU - Art des Betreuungsscheines

 

 

1 Stelle Code

 

 

1   -    Krankenkassenscheck

2   -    Überweisungsschein

          (bei Satzart K30/K31 auch Verordnungsschein und Zuweisungsschein)

3   -    Ambulanzschein für stationäre Nachbehandlung

4   -    Erste-Hilfe-Schein

5   -    Zweitleistungsschein (Überweisung von einer Ambulanz in andere)

          Bei Satzart K30/K31 Überweisung in einem anderen/neuen Behandlungsfall

 

6               ambulante Wiederbestellung

7               Notarzteinweisung

8               Überweisungsschein von einer Ambulanz in eine andere im selben Behandlungsfall

9               eingesandte Laborproben

A       Arzt nicht verfügbar (lt. Angabe des Patienten)

W      zu lange Wartezeit (lt. Angabe des Patienten)

0               kein Betreuungsschein (Angabe nur bei Satzart K30/K31)

 


E       EKVK-Fall

 

 

Die Codes 6, 7, 8, 9, A, W und 0 werden nur bei der Satzart K30 „Behandlungsbeitrag Ambulanz“ und K31 „Storno Behandlungbeitrag Ambulanz“ angegeben

 

 

Erstellvorschrift:

 

-          Satzart K30 „Behandlungsbeitrag Ambulanz“ und

Satzart K31 „Storno Behandlungsbeitrag Ambulanz“

 

Gelangen die Codes 2 bis 9 nicht zur Anwendung, dann ist der Code 1 „Krankenkassenscheck“ oder der Code 0 „kein Betreuungsschein“ einzutragen.

 

Gibt der Patient jedoch an, dass kein Arzt in der freien Praxis verfügbar ist bzw. unzumutbare lange Wartezeiten bestehen sind anstelle der beiden Codes 1 oder 0 die zutreffenden Codes A „Arzt nicht verfügbar“ bzw. Code W „zu lange Wartezeit“ einzutragen

 


-          Satzart K27 „EKVK-Datenmeldung“ (BETREU = E)

 

Eine EKVK-Datenmeldung wird von der Krankenanstalt bei

·         Aufnahme eines EWR-Patienten in den stationären Bereich der Krankenanstalt oder bei

·         Behandlung eines EWR-Patienten im ambulanten Bereich der Krankenanstalt

an die zuständige Gebietskrankenkasse übermittelt.