1 Stelle Code
1 - Krankenkassenscheck
2 - Überweisungsschein
(bei Satzart K30/K31 auch Verordnungsschein und Zuweisungsschein)
3 - Ambulanzschein für stationäre Nachbehandlung
4 - Erste-Hilfe-Schein
5 - Zweitleistungsschein (Überweisung von einer Ambulanz in andere)
Bei Satzart K30/K31 Überweisung in einem anderen/neuen Behandlungsfall
6 ambulante Wiederbestellung
7 Notarzteinweisung
8 Überweisungsschein von einer Ambulanz in eine andere im selben Behandlungsfall
9 eingesandte Laborproben
A Arzt nicht verfügbar (lt. Angabe des Patienten)
W zu lange Wartezeit (lt. Angabe des Patienten)
0 kein Betreuungsschein (Angabe nur bei Satzart K30/K31)
E EKVK-Fall
Die Codes 6, 7, 8, 9, A, W und 0 werden nur bei der Satzart K30 „Behandlungsbeitrag Ambulanz“ und K31 „Storno Behandlungbeitrag Ambulanz“ angegeben
Erstellvorschrift:
- Satzart K30 „Behandlungsbeitrag Ambulanz“ und
Satzart K31 „Storno Behandlungsbeitrag Ambulanz“
Gelangen die Codes 2 bis 9 nicht zur Anwendung, dann ist der Code 1 „Krankenkassenscheck“ oder der Code 0 „kein Betreuungsschein“ einzutragen.
Gibt der Patient jedoch an, dass kein Arzt in der freien Praxis verfügbar ist bzw. unzumutbare lange Wartezeiten bestehen sind anstelle der beiden Codes 1 oder 0 die zutreffenden Codes A „Arzt nicht verfügbar“ bzw. Code W „zu lange Wartezeit“ einzutragen
- Satzart K27 „EKVK-Datenmeldung“ (BETREU = E)
Eine EKVK-Datenmeldung wird von der Krankenanstalt bei
· Aufnahme eines EWR-Patienten in den stationären Bereich der Krankenanstalt oder bei
· Behandlung eines EWR-Patienten im ambulanten Bereich der Krankenanstalt
an die zuständige Gebietskrankenkasse übermittelt.