E.15.              EKVK-Datenmeldung

 

 

Version              01 (korrigiert vom 26.07.04)

gültig ab             01.10.2004

zwingend ab     01.01.2005

 

FELD-NR.

POS.

LÄNGE

FELDNAME

INHALT/BEZEICHNUNG

SIEHE

KAPITEL

 

1

1

220 a/n

IDTEIL

Identifikationsteil

SART K27 -  EKVK-Datenmeldung

(EKVK = Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC-Karte))

E.1.

Z

2

221

    20 a/n

EVSNR

EWR-Versicherungsnummer des Patienten

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 6) bzw.

·          dem E111NEU-Formular bzw.

·          UK-Reisepassnummer bei Patienten aus dem Vereinten Königreich Grossbritanien (bis 31.12.2005)

 

Z

3

241

    40 a/n

EZUNA

Zuname

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 3) oder

·          dem E111-Formular

 

Z

4

281

    35 a/n

EVONA

Vorname

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 4) oder

·          dem E111-Formular

 

Z

5

316

      1 a/n

EGESL

Geschlecht

entsprechend der Feststellung

D.10.

Z

6

317

      8 a/n

EGEBD

Geburtsdatum

JJJJMMTT

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 5) oder

·          dem E111-Formular

(Geburtsdatum in EKVK-Karte und Formularen TTMMJJJJ)

 

Z

7

325

      2 a/n

ESTAAT

Staatenschlüssel

ISO-3166-1 Code (ISO-A2-Code)

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 2) oder

·          dem E111-Formular

D.24.

Z

8

327

    10 a/n

EIC

Institutionscode des zuständigen Trägers

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 7, links vom Bindestrich, mindestens 4 Stellen) oder

·          dem E111-Formular

Ist nur in Verbindung mit dem Staatencode (ESTAAT) eindeutig;

entfällt bei UK-Reisepass

 

Z1

9

337

    21 a/n

EAKRO

Akronym des zuständigen Trägers

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 7, rechts vom Bindestrich, darf die Länge von 15 Stellen nur um die Anzahl von Stellen überschreiten um die der Institutionscode kürzer als 10 Stellen ist) oder

·          dem E111-Formular

entfällt bei UK-Reisepass

 

Z1

10

358

    20 n

EKANR

Kartennummer

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 8)

entfällt bei E111-Formular und UK-Reisepass

 

Z1

11

378

      8 n

EAEND

Endedatum des Anspruches

JJJJMMTT

·          entsprechend der  EKVK-Karte (Feld 9) oder

·          dem E111-Formular

·          bei UK-Reisepass: Endedatum vom Reisepass

(Endedatum in EKVK-Karte und Formularen TTMMJJJJ)

 

Z

12

386

      4 a/n

EFORM

Art der Anspruchsbescheinigung

·          EKVK – bei Karte oder Ersatzformular

·          111 – bei Formular E111 bzw. E111-Nachfolgeformular

·          111B – Anspruch ausschliesslich auf Behandlung in einem Krankenhaus (nur für Belgien)

·          PASS – bei UK-Reisepass

 

Z

 

 

389

 

 

 

 

 

 

a..................... alphabetisch:         linksbündig, Grundstellung blank

 

a/n.................. alphanumerisch:    linksbündig, Grundstellung blank

 

n..................... numerisch:            rechtsbündig, Grundstellung 0, führende Nullen, keine Interpunk-    tion (auch kein Dezimalkomma)

 

Z..................... Angabe zwingend

 

Z1................... zwingend, wenn zutreffend

 

O.................... Angabe optional

 

 

 

Erstellvorschrift

 

1)      Aufnahme eines EWR-Patienten in den stationären Bereich der Krankenanstalt

 

Für jeden Patienten werden von der Krankenanstalt bei der Aufnahme zwingend

·         eine Aufnahmeanzeige (Satzart K01) mit „EKVK-Fall“ im Feld Betreuungsschein

      (BETREU = E) und

·         ein EKVK-Datensatz, Satzart K27, ebenfalls mit BETREU = E

an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemeldet.

 

Die Aufnahmeanzeigen mit „EKVK-Fall“ und die dazugehörenden EKVK-Datenmeldungen (jeweils mit BETREU = E) werden gemeinsam an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse laufend übermittelt.


 

2)      Behandlung eines EWR-Patienten im ambulanten Bereich der Krankenanstalt

 

Für jeden Patienten werden von der Krankenanstalt (Ambulanz) pro Behandlungsfall bei der erstmaligen Inanspruchnahme der Ambulanz (Erstbehandlung)

·         eine Aufnahmeanzeige (Satzart K01) mit „Ambulanzfall“ im Feld Ereignisanzeige

      (EREIG = 3) und mit „EKVK-Fall“ im Feld Betreuungsschein (BETREU = E) und

·         ein EKVK-Datensatz, Satzart K27, ebenfalls mit BETREU = E

an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemeldet.

 

Die Aufnahmeanzeigen mit „Ambulanzfall“ und „EKVK-Fall“ und die dazugehörenden EKVK-Datenmeldungen (jeweils mit BETREU = E) werden gemeinsam an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse laufend übermittelt.

 

3)      Versichertenzuständigkeitserklärung (Empfangsbestätigung)

 

Von der zuständigen Gebietskrankenkasse wird, nach Anlage der Patientendaten im eigenen Bereich, eine Versichertenzuständigkeitserklärung (VZE, Satzart K03) an die Krankenanstalt (Ambulanz) zurückgemeldet.

 

Die Versichertenzuständigkeitserklärung für eine EKVK-Datenmeldung stellt nur eine Em­fangs­bestätigung dar.

 

4)      Stornierung einer EKVK-Datenmeldung

 

Um eine EKVK-Datenmeldung zu stornieren wird von der Krankenanstalt ein Storno der Aufnahmeanzeige (Satzart K02) des „EKVK-Falles“ (mit BETREU = E) an jene Gebietskrankenkasse, an die die Aufnahmeanzeige (Satzart K01) gerichtet war, gemeldet. Diese Stornomeldung führt automatisch zur Stornierung des zur Aufnahmeanzeige (Satzart K01) gemeinsam gemeldeten EKVK-Datensatzes (Satzart K27) durch die Gebietskrankenkasse. Eine eigene Satzart zur Stornierung der EKVK-Datenmeldung (Satzart K27) ist nicht vorgesehen.

 

5)      Reihenfolge der Datensätze (Satzarten) bei EKVK-Datenmeldung

 

Wird eine EKVK-Datenmeldung ohne einen Kommentarsatz (Satzart K12) von der Krankenanstalt (Ambulanz) gemeldet, dann ist zwingend als

zu übermitteln.

 

Wird eine EKVK-Datenmeldung mit einen oder mehreren Kommentarsätzen (Satzart K12) von der Krankenanstalt (Ambulanz) gemeldet, dann ist zwingend als

zu übermitteln. Werden mehrere Kommentarsätze gemeldet, dann sind diese nach dem zweiten Datensatz (der EKVK-Datenmeldung, Satzart K27) als dritter und weiterer Datensatz mit der entsprechenden Belegung von Feld Kommentarsatz (KOMM) zu übermitteln.